Erbschaften und Legate: Bleibendes hinterlassen

Mit einem Legat zu Gunsten von Helvetas ermöglichen Sie es uns, in die Zukunft von Kindern, Frauen und Männern in Entwicklungsländern zu investieren. Sie tragen dazu bei, dass künftige Generationen ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben führen können.
Helvetas setzt sich seit über 55 Jahren für eine Welt mit weniger Armut ein. Und seit über 55 Jahren kann Helvetas dabei auf die Hilfe der Schweizer Bevölkerung zählen. Erbschaften und Legate spielen dabei eine besondere Rolle: Sie sind Zeichen einer grossen Verbundenheit, und sie machen es möglich, Projekte langfristig zu planen.


Erbschaften und Legate sind ganz besondere Spenden

Helvetas setzt sie mit grossem Respekt und ganz im Sinne der Legatgeberin oder des Legatgebers ein. Sie ermöglichen neue Projekte und bereiten dort Freude und Hoffnung, wo es die Menschen am nötigsten haben.

Erbschaften und Legate sind von der Erbschaftssteuer befreit und kommen ungeschmälert den Hilfsbedürftigen zu Gute.

Wenn Sie erwägen, Helvetas allenfalls in Ihrem Testament zu berücksichtigen, können Sie sich jederzeit vertraulich an uns wenden. Auf Wunsch bieten wir eine unabhängige Beratung für die Ausgestaltung eines Testaments an.

Alle Auskünfte und Kontakte sind vertraulich - das ist für uns selbstverständlich.
  • Einige wenigen Regeln müssen eingehalten werden. Dazu gehört, dass das Testament handschriftlich abgefasst, mit einem Datum versehen und eigenhändig unterschrieben sein muss. Mit einem Legat kann einer Organisation oder einer Person ein bestimmter Betrag oder Anteil des Vermögens vermacht werden. Auch Wertobjekte wie Immobilien, Lebensversicherungen und Wertschriften können testamentarisch vergeben werden. Helvetas bietet Ihnen auf Wunsch eine unabhängige Beratung für die Ausgestaltung eines Testaments an.

Kontakt

  • Ines Meili

    Projektpartnerschaften Private und Erbschaften T 044 368 65 78